Historisch stammt das deutsche Staatsbürgerschafts-Recht aus dem Jahr 1913. Seit dieser Zeit hat sich bis zum Jahr 1999 das deutsche Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kaum verändert. Seit dieser Zeit hat sich bis zum Jahr 1999 das deutsche Reichs-und Staatsangehörigengesetz
Erst im August 1999 hat die damalige Bundesregierung unter Gerhard Schröder den Versuch unternommen an Geburt- und Blutsrecht orientierte Staatsbürgerschaft für Deutschland zu reformieren.
Die gut gemeinte Veränderung des deutschen Staatsbürgerschaftsgesetzes scheiterte insbesondere durch Kampagne der CDU , so dass ein modernes Staatsbürgerschaftsgesetz nicht verabschiedet werden konnte.
Einbürgerungsniveau
Die jetzige Bundesregierung versucht mit dem zweiten Anlauf das deutsche Staatsbürgerschaftsgesetz zu verändern. Ende 2021 lebten rund 72,4 Millionen Menschen mit deutscher und rund 10,7 Millionen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland.
Über 5 Millionen sind bereits seit über 10 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland und haben einen gefestigten Aufenthaltsstatus. Das Einbürgerungsniveau der hier lebenden Ausländer beträgt zurzeit 2,45 % . Deutschland gilt somit zu den europäischen Ländern, welche die wenigsten Einbürgerungen haben. Ungarn oder Polen haben weniger Einbürgerungen als Deutschland. Mit über 41 Paragrafen stellt das Einbürgerungsrecht Deutschlands Hürden für die Einbürgerung. Diese Hürden müssen von den einzelnen Einbürgerungsinteressierten überwunden werden. Das aktuelle Einbürgerungsgesetz sieht vor, dass eine Person mindestens 8 Jahre in Deutschland einen gesicherten Aufenthalt hat, neben diesen gesicherten Aufenthalt muss er auch seinen Lebensunterhalt bestreiten und die deutsche Sprache beherrschen, damit er eingebürgert werden kann.
Einbürgerungszeit statt 8 nur noch 5 Jahre
Die meisten Einbürgerungen erfolgen über die neugeborenen Kinder von Emigranten. Sind die Eltern mehr als 8 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland sesshaft und haben einen entsprechenden Aufenthaltstitel, so können neugeborene Kinder dieser Emigranten die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch erhalten. Dabei müssen sie nicht die ursprüngliche Staatsbürgerschaft ihrer Eltern, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, nicht abgeben.
Bis vor 5 Jahren war es noch üblich, das Jugendliche zwischen 18 und 23 Jahren entscheiden mussten, ob sie die deutsche Staatsbürgerschaft behalten oder die ausländische Staatsbürgerschaft behalten wollen. Hierüber mussten sie eine Entscheidung treffen, das sogenannten Optionsrecht. Dies wurde dann , zum Glück, vor 5 Jahren abgeschafft. Jugendliche brauchen daher nicht darüber entscheiden ob sie eine ihrer Staatsbürgerschaften abgeben müssen. Die neue Bundesregierung unter Olaf Scholz, macht erneut den Versuch das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht neu zu reformieren und moderner zu gestalten.
Grundsätzlich muss hier betont werden, dass das Referenten-Entwurf der Innenministerin Faeser viele Elemente enthält, die eine moderne Staatsbürgerschaft näher kommen.
Der Referenten-Entwurf der Bundesministerin des Inneren und Heimat hinsichtlich des Staatsangehörigkeitsrechtes enthält eine verkürzte Einbürgerungszeit; statt 8 Jahre 5 Jahre.
Doppelte Staatsbürgerschaft
Es wird soweit gegangen, dass man bei dieser Einbürgerung nicht verlangt, dass man seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft abgeben muss. Es wird auch in besonderen Situationen ermöglicht, dass man sowohl seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft und auch die deutsche Staatsbürgerschaft gleichzeitig erwerben kann ( doppelte Staatsbürgerschaft).
Erforderlich ist auch hier, wie in den vorangegangenen, noch existierenden Staatsbürgerschaftsrecht, der Einbürgerungstest sowie der Nachweis von Sprachkenntnissen. Auch hiervon gibt es Ausnahmen. Liegt eine unbillige Härte vor, so ist es möglich das man von einem Sprachtest entbunden wird. Ein Sprachtest benötigen , nach dem Referenten-Entwurf die 67 Jahre und älter sind nicht mehr. Es reicht für die Einbürgerung der Nachweis, der mündlichen Kenntnisse der deutschen Sprache. Auch eine zeitliche Reduzierung von 5 auf 3 Jahren ist in den Referenten-Entwurf vorgesehen, so können Personen die sehr schnell in Deutschland integriert haben, und den Nachweis führen, dass sie Sprachkenntnisse , wie C1 haben, in 3 Jahren eingebürgert werden.
Neben der Sprachkompetenz muss der auch der Nachweis geführt werden, dass der Lebensunterhalt der Familie gesichert ist.
Antisemitische oder rassistische Straftat
Es darf nicht vorliegen, dass eine Person Strafdelikte begangen hat. Liegt ein Straftatbestand vor, so ist auf die Straftat zu schauen ob es eine antisemitische oder rassistische Straftat war. Bei Vergehen-Delikten ist es auch möglich, dass Personen trotz Straftaten eingebürgert werden.
Nicht eingebürgert werden Personen die in kriminellen Banden oder fremden Truppen gedient haben. Ist jemand in einer terroristischen Organisation oder bewaffneten Einheit gewesen , so wird die Einbürgerung dieser Personen versagt. Ferner soll auch die Einbürgerung von Personen nicht gefördert werden, wenn sie die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden, bzw. in solchen Organisationen tätig sind.
Ferner bleibt man nach dem Entwurf weiterhin deutscher Staatsbürger, wenn man trotz der deutschen Staatsbürgerschaft eine fremde Staatsbürgerschaft erwirbt.
§25 StAG gestrichen
Der § 25 StAG wird gänzlich gestrichen. Der Paragraf enthielt die Voraussetzung, dass wenn jemand eine andere Staatsbürgerschaft erwerben wollte, die Zustimmung der Einbürgerungsbehörde nachsuchen musste, bevor er eine fremde Staatsbürgerschaft erwirbt.
Macht er von der Genehmigungserlaubnis nicht gebrauch, so verlor er die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch.
Staatsbürgerschaft Rücknahme oder Widerruf
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht beinhaltet, entgegen jetziger Vorschriften erhebliche mehr Möglichkeiten das man seine Staatsbürgerschaft verliert. So werden den Behörden mehr Kompetenzen eingeräumt , dass man die Staatsbürgerschaft widerruft. So ist die Staatsbürgerschaft dann zu widerrufen, wenn die Staatsbürgerschaft unter Täuschung erlangt worden ist. Ferner ist die Staatsbürgerschaft bei Personen zu widerrufen die sich in terroristischen Organisationen aktiv beteiligen. Bevor von Kindern die Staatsbürgerschaft widerrufen werden, wenn die Mutter Ausländerin ist und der Vater ist deutscher Staatsbürger. Stellt man im rahmen des Vaterschaftsverfahren fest, dass das Kind nicht von einem deutschen abstammt, so soll dieses Kind die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verlieren.
Ein Kind verliert auch dann die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn Elternteile die deutsche Staatsbürgerschaft durch Rücknahme oder Widerruf verloren haben. Durch Verlust und Rücknahmemaßnahmen der Einbürgerungsbehörden produziert man Staatenlose Personen, soweit diese Personen keine andere Staatsangehörigkeit besitzen als die deutsche.