Die SPD und die CDU haben in ihret Koalitionsvereinbarung beschlossen, dass Optionsrecht abzuschaffen.
Dies wird insbesondere von der Sozialdemokratischen Partei als großer Weg für die Integration hier lebender Emigranten gefeiert.
Was hat sich dahinter versteckt, was hat das mit dem Optionsrecht zu tun und was beinhaltet dieses Optionsrecht?
Des möchte ich mit diesem Artikel dem Leser Nahe bringen.
In dem Deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz § 29 wurde am 01.01.2000 ein Optionsmodell für diejenigen Kinder eingeführt , die nach dem 01.01.2000 die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben.
Demnach umfasst das Optionsmodell nur Kinder deren Eltern nur eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen und bereits acht Jahre in der BRD einen gesicherten Aufenthalt( § 4 StAG) haben.
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Ist einer der Elternteile bereits deutscher Staatsbürger , so bekommt ein Kind mit der Geburt sowohl die deutsche Staatsbürgerschaft als auch die türkische Staatsbürgerschaft .
Für diese Kinder und Jugendlichen gilt nicht das im § 29 StAG vorgesehene Optionsmodell.
Jugendlicher zwischen 18. und dem 23. Lebensjahr müssen endgültig entscheiden welche Staatsbürgerschaft sie haben möchte. Der § 29 sieht vor, wenn sich der Jugendliche nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheidet , zugleich die deutsche Staatsbürgerschaft verliert.
Antrag auf Beibehaltung der Doppeltenstaatsbürgerschaft :
Im Rahmen des § 29 Staatsangehörigkeitsgesetz besteht auch die Möglichkeit weiterhin nach dem 23. Lebensjahr die deutsche Staatsbürgerschaft beizubehalten. So sieht der § 29 III StAG das bei Personen unbedingt die deutsche Staatsbürgerschaft neben einer fremden Staatsbürgerschaft beibehalten wollen, dass diese Personen auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft stellen müssen.
Dieser Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt werden.
Ferner können türkische Fußballspieler oder andere Sportler die nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben sowohl die deutsche Staatsbürgerschaft als auch die türkische beibehalten, wenn der deutsche Staats bei der Beibehaltung der beiden Staatsbürgerschaften ein Interesse bekundet.
Ein weiterer Gesichtspunkt kommt noch in Betracht, dass derjenige die türkische Staatsbürgerschaft beibehalten darf, der nicht aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen wird.
Bei dem Letzteren muss sich der Betroffene darum bemühen aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen zu werden. Gelingt ihm nicht aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen zu werden, so darf er sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsbürgerschaft beibehalten.
Das Gesetz sieht in den § 29 StAG demnach nicht die strenge Optionsmodell entweder die türkische oder die deutsche Staatsbürgerschaft sondern sie öffnet Ausnahmen.
Integrationsbeitrag für junge Migranten
Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit sieht das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz als Regel vor. Es ist weiterhin die doppelte Staatsbürgerschaft eine Ausnahme.
Spricht man von einer Kosmopolitischen offenen Gesellschaft, so ist von dieser Gesellschaft zu erwarten, dass die Ausnahme zur Regel wird.
Anderenfalls ist das Gerede der Abschaffung des Optionsmodell ein Integrationsbeitrag für junge Migranten geleistet wird eine Phrase, auch wenn diese Sprüche von systemimmanent Einwanderer Kundgetan werden.