ALMANYA

Studierende aus Nicht-EU-Staaten in Berlin in Notlage

Dazu sagt der Vorsitzende des CHP Bund in Berlin, Kenan Kolat: "Während die beschlossenen Maßnahmen beinahe alle Bevölkerungsgruppen Zugang zu den finanziellen Erleichterungen erhalten, sei es durch Kurzarbeitergeld oder ALG II, fällt hingegen die Gruppe der Studierenden durch das soziale Raster.“ Die bisherigen Regelungen bieten für die Studierende keinen Ausweg aus der schwierigen Situation, in der sie sich befinden.

"50% der ausländischen Studierenden sind erwerbstätig, für 75% davon ist das Erwerbseinkommen für den Lebensunterhalt notwendig. Zu diesen Ergebnissen kommt die Studie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung aus dem Jahr 2016, die sich mit der Situation der ausländischen Studierenden befasst“, ergänzt Egehan Ünlü, Vorstandsmitglied im CHP Bund in Berlin.

Um die Lage der Betroffenen in der Tiefe erfassen zu können, hat der CHP Bund in Berlin einen Aufruf über die sozialen Medienkanäle gestartet und die Betroffenen um die Darstellung ihrer Lage gebeten. Diesem Aufruf sind innerhalb von 48 Stunden über 30 Personen gefolgt und haben ihre prekäre Lage sehr deutlich dargelegt.

Die meisten dieser Betroffenen gaben an, dass sie ihr Erwerbseinkommen verloren haben, weil ihnen gekündigt wurde, bei Ihrem Arbeitgeber Kurzarbeitergeld angemeldet wurde (worauf sie keinen Anspruch haben) oder weil sie in den unbezahlten Zwangsurlaub gehen mussten. Auch bei vielen, die bisher Unterstützung von den Eltern bekamen, ist diese Finanzierungsmöglichkeit durch die wirtschaftliche Situation in den Herkunftsländern weggefallen. Die einzige uns bekannte Möglichkeit der offiziellen Unterstützung war die des Härtefallfonds des Studierendenwerkes im Umfang von 120.000 €. Die Summe deckt den Bedarf kaum. Zudem kommen für ausländische Studierende wegen der derzeitiger Gesetzeslage weder der Bezug vom BAFöG noch von ALG II in Frage.

Um den Betroffenen in dieser Notlage zu helfen, fordert der CHP Bund in Berlin folgende Unterstützungsmöglichkeiten einzuführen:

·      Errichtung eines neuen oder Erweiterung des bestehenden Härtefallfonds, welcher sich ausdrücklich (auch) an die ausländischen Studierenden aus Nicht-EU-Staaten richtet.

·      Bezuschussung der Krankenversicherungsbeiträge vom Land Berlin für die Dauer von drei Monaten.

·      Bezuschussung der Semesterbeiträge vom Land Berlin für das Sommersemester 2020.

"Der CHP Bund in Berlin erwartet vom Senat Berlin, bald diese oder ähnliche Maßnahmen für die ausländischen Studierenden umzusetzen“, so Kenan Kolat abschließend.