Es geht nur um ein T-Shirt – trotzdem großer Auflauf im Amtsgericht St. Georg. Angeklagt: Philipp K. (41). Auf seinem Hemd stand: „Hells Angels“ – und die sind seit 1986 in Hamburg verboten.

Die Stimmung ist angespannt. Der Angeklagte erscheint in Begleitung von sechs muskelbepackten Männern. „Verpisst euch“, bepöbeln die Rocker die anwesenden Fotografen.

Der in der Türkei geborene Philipp K. steht nicht das erste Mal vor Gericht. Er ist wegen räuberischer Erpressung vorbestraft.

Vergleichsweise harmlos dagegen der aktuelle Vorwurf: Im Juni 2011 hatte K. als Zuschauer im Amtsgericht ein verbotenes T-Shirt getragen. Verstoß gegen das Vereinsgesetz, lautet die Anklage. Das Hemd von Philipp K., Mitglied eines Motorrad- und Rockerclubs, würde den Symbolen der verbotenen Hells Angels zu sehr ähneln, so der Staatsanwalt.

Verteidiger Reinhard duellierte sich verbal mit dem Richter.
Verteidiger Reinhard duellierte sich verbal mit dem Richter.
Foto: RUEGA

Der Angeklagte schweigt, die Arme verschränkt. Dafür entbrennt zwischen Richter und Verteidiger ein handfestes Wortgefecht: Verteidiger Reinhard beklagt sich über die Prozessatmosphäre, fragt: „Liegt das an Ihrer mangelnden Erfahrung?“ Ein Affront gegen Richter Dr. Wohlrab, der patzig antwortet: „Ich weiß gar nicht, wer Sie sind!“

Die Verteidigung fordert Freispruch. Auf dem Shirt stehe zwar „Hells Angels Motorcycle Club“, ein klarer Bezug zum verbotenen Hamburger Verein fehle jedoch. Schließlich seien nicht alle Hells Angels-Vereinigungen in Deutschland verboten. Der Richter schließt sich dem an – spricht K. frei.mopo