Seit dem 01.12.2021 gibt es ein neues Gesetz hinsichtlich des Abschlusses von Handy, Telefon und Internetverträgen.
Dieses neue Telekommunikationsgesetz TKG ist im Gegensatz zu dem vorherigen TKG verbraucherfreundlich und ermöglicht zahlreich Möglichkeiten aus den langjährigen Verträgen herauszukommen.
In diesem Artikel geht es um das neu novellierter und seit dem 01.12.2021 in kraft getretene Telekommunikationsgesetz ( TKG ).
Das neu novellierte TKG sieht eine kürzere Vertragslaufzeit als bis zum 01.12.2021 geltende TKG.
Seit dem 01.12.2021 haben viele Handyverträge und auch Telefon und Internetanschlüsse meistens eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten d.h. 2 Jahre.
Das neue TKG sieht eine kürzere Laufzeit, hier 12 Monate d.h. 1 Jahr vor.
Natürlich kann auch durch das neue TKG ein Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen werden.
Schließt man einen derartigen Vertrag, hat der Verbraucher das Recht nach Ablauf von 24 Monaten mit einer Frist von einem Monat den Vertrag zu kündigen. Dies möchte ich an einem Beispiel verdeutlichen:
Fall 1
12 Monate statt 24 Monate:
Ali geht in einen Handyladen und schließt einen Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monate ab.
Das alte TKG hatte bestimmt, wenn Ali nicht innerhalb von drei Monaten vor Vertragsende kündigt, verlängerte sich der Vertrag in der Regel um weitere 12 Monate.
Nach dem jetzigen TKG kann Ali seinen Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Ali kann nach diesem Gesetz auch seinen alten Vertrag kündigen welche vor dem 01.12.2021 geschlossen worden.
Auch dieser alte Handyvertrag kann innerhalb einer Monatsfrist gekündigt werden.
Da das neue TKG keiner Übergangszeiten beinhaltet und wirkt somit unmittelbar auf alle Verträge von Handy, Telefon und Internet.
Fall 2
Ali hat mit seinem Handy-Vertrag zugleich einen Internetzugang erhalten. Nach einem halben Jahr stellt Ali fest dass seine Internetgeschwindigkeit, welche vertraglich vereinbart worden ist, von seinem Anbieter nicht eingehalten wird.
In diesem Fall kann Ali mit sofortiger Wirkung seinen Vertrag mit kündigen.
Das neue TKG sieht eine Minderung und Schadensersatz für Ali vor.
Ab den dritten Kalendertag nach Eingang der langsamer gewordenen Internetanschlusses kann Ali von seinen Anbieter für den dritten und vierten Tag 10 % der vertraglich vereinbarten Summe zurückfordern., d.h. mindestens 5,00 € oder ab den 5. Tag , wenn sein Internet nicht die versprochene Geschwindigkeit erreicht, 20 % von der vertraglich vereinbarten Gebühren kürzen, mindestens 10 ,00 € .
Ist die Bandbreite welche, Ali zugesichert worden ist, nicht erreicht oder der Anbieter kann dies nicht gewährleisten, so kann Ali wie oben ausgeführt worden ist, den Vertrag fristlos kündigen
Fall 3
Ali kündigt sein Handy-Vertrag, möchte aber seine Handynummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen.
Darf Ali seine alte Handynummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen?
Das neue TKG sieht vor, dass Ali seine Handynummer kostenfrei bei einem Anbieterwechsel mitnehmen darf. Bis zum Wechsel muss der alte Anbieter weiterhin seine Leistung gewähren. D.h. der alte Anbieter darf das Handy von Ali nicht abschalten. Ebenso darf er den Internetanschluss nicht stilllegen. So bleibt Ali bis zu dem erfolgreichen Anbieterwechsel erreichbar.
Kommt es dennoch bei dem Anbieterwechsel zu einer Unterbrechung von Telefon und Internet darf Ali, wenn die Unterbrechung länger als ein Arbeitstag andauert, von seinem alten Anbieter eine Entschädigung von mindestens 10,00 € verlangen
Fall 4
Ali hat Schwierigkeiten seinen Handyvertrag zu zahlen
Die monatliche Telefonrechnung in Höhe von 30,00 € kann Ali nicht zahlen.
Hier stellt sich die Frage ob der Anbieter jetzt den Vertrag einseitig kündigen darf.
Grundsätzlich können Anbieter, wenn der Kunde wie hier Ali, mit der Zahlung seiner Telefonrechnung in Verzug befinden den Vertrag kündigen.
Wenn der Anbieter den Vertrag wegen nicht Zahlung der Gebühren kündigt muss der Anbieter folgende Gesichtspunkte beachten:
-
Ali muss mit seiner Telefonrechnung in Höhe von 100,00 € in Verzug sein
-
Der Anbieter muss vor der Sperre des Telefon und Internets sowie die Kündigung des Handyvertrages mit Ali mindestens 2 vorher schriftlich darauf hingewiesen haben, dass der Vertag gekündigt wird.
Erst nach Erfüllung dieser Voraussetzungen kann ein Anbieter den Handyvertrag mit Ali kündigen und das Internet sperren.
Neben diesen Neuerungen sieht das TKG vor, dass die Telefonanbieter über Tarifänderungen ihre Kunden informieren müssen. Ferner sind sie verpflichtet ihre Kunden über günstige Tarife zu informieren.
Fall 5
Ali spielt Online – Poker, das Geld für dieses Spiel wird von seiner Telefonrechnung über einen Drittanbieter abgebucht. Hier kann Ali von seinen Telefonanbieter verlangen die monatliche höhere Abbuchung des Pokerspiel – Anbieters anzugeben. Er kann gegenüber dem Anbieter widersprechen, dass das Pokerspiele nicht von seiner Handy-Rechnung nicht abgebucht werden. Ferner kann Ali von seinem Anbieter verlangen die Anschrift des Pokerspiel-Anbieters mitzuteilen. Soweit Ali der Abbuchung des Online-Spiel -Anbieters widersprochen hat kann er die Rückerstattung der bereits abgebuchten Beträge verlangen.
Nach dem alten TKG musste Ali sich direkt an den Spieleanbieter wenden um sein Geld erstattet zu bekommen.
Nach dem neuen TKG reicht es aus bei dem Anbieter zu fordern.
Wie oben bereits ausgeführt worden ist, ist die Voraussetzungen die, das Ali die Abbuchung über seine Telefonrechnung gegenüber seinen Anbieter widerspricht.
Rechtsanwalt
Mahmut Erdem
Tel.: 040 430 39 30