Am 11. September 2016 finden in Niedersachsen die Kommunalwahlen statt.
Es gibt auch in der heutigen Zeit, in Deutschland, viele Menschen, die jahrzehntelang Steuern zahlen, die aber nicht mitbestimmen dürfen, nämlich die Migranten. Sie haben kein aktives und passives Wahlrecht. Sie leben seit 60 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland und sind in ihren demokratischen Rechten eingeschränkt.
Solche undemokratische Zustände in diesem Lande sollten überwunden werden. Den MigrantenInnen sollten die demokratischen Rechte gewährt werden und die Gesellschaft sollte gleichzeitig für Einwanderungsfragen sensibilisiert werden. Die bestehenden Parteivorstellungen sind nur auf die deutsche Bevölkerung abgestimmt. Die offenen Fragen der Einwandung aber werden vernachlässigt. Die Probleme der Minderheiten sind jahrelang nicht gelöst worden und die EinwandererInnen sind mit ihren Problemen alleingelassen worden.
Die Parteien, die sich für die Rechte der EinwandererInnen einsetzen, wissen aber, dass deren Probleme hauptsächlich soziale Probleme und Fragen sind. Wenn man die sozialen Probleme in diesem Lande löst, werden auch die EinwandererInnenprobleme gelöst.
Einige europäische Länder z. B. haben EinwandererInnen die doppelte Staatsangehörigkeit ermöglicht. In Deutschland wird dieses Recht nicht gewährt. Außer den EinwandererInnen aus den EU-Ländern haben in Deutschland die Migranten nicht einmal das kommunale Wahlrecht. Häufig werden sie bei der Wohnungs- und Arbeitsuche diskriminiert. Im Kindergarten haben Kinder von EinwandererInnen keine zweisprachige Erziehung, ihre Muttersprache und Kultur wird nicht angemessen berücksichtigt. Im Bildungsbereich haben sie nicht die gleichen Chancen und Rechte. Das deutsche Bildungssystem basiert noch immer auf der Illusion einer homogenen Gesellschaft. In deutschen Schulen wurde der muttersprachliche Unterricht sogar teilweise abgeschafft.
Kinder und Jugendliche: Die jugendlichen Migranten haben nicht die gleiche Chance, einen Beruf zu erlernen, wie die gleichaltrigen deutschen Jugendlichen. Viele verlassen die Schule ohne Abschluss. Die alten EinwandererInnen haben Probleme mit dem Alleinsein und es gibt keine muttersprachlich ausgerichteten Unterbringungsmöglichkeiten oder Altersheime. Sie erhalten im Durchschnitt weniger Rente und haben oft große finanzielle Schwierigkeiten. EinwandererInnen wurden und werden im Gegensatz zu anderen Frauen häufiger und stärker diskriminiert. Sie haben darüber hinaus möglicherweise auch mit dem Problem der Gewalt in der eigenen Familie zu kämpfen. Oft kann ihnen die deutsche Polizei nicht helfen bei tragischen Familienkonflikten oder bei Streitigkeiten, die durch widersprüchliche kulturelle und religiöse Forderungen und Gebote entstehen. Wir wollen diese Probleme diskutieren und Lösungen erarbeiten.
Der Anteil der Migrantenkinder ist in Kindergärten angewachsen. Heute sind zwei von drei Neugeborenen in Hannover Kinder mit Migrationshintergrudn. Der Bevölkerungsanteil der Migranten beträgt etwa 16,2 %. Vor allem in den Stadtteilen mit einem hohen Anteil an Kindern von Migranten gibt es keine bedarfsgerechten Kindergartenplätze. Die Entwicklung und Umsetzung mehrsprachiger Konzeptionen mit interkulturellem Ansatz ist in diesen Kindergärten notwendig.
Der Rahmenplan der Schulen sollte so geändert werden, dass die aus dem interkulturellen Ansatz erworbenen Erkenntnisse weiter reflektiert und praktiziert werden können. Die ErzieherInnen sollten bessere Fortbildungsmöglichkeiten erhalten, aber auch mehrsprachig und mit interkulturellem Ansatz ausgebildet werden, damit die Kinder der Migranten sowohl die deutsche Kultur als auch die Kultur ihrer Eltern und Großeltern besser verstehen können. Den deutschen ErzieherInnen soll es ermöglicht werden, eine Minderheitensprache als Fremdsprache zu erlernen. Dabei ist sowohl eine gezielte Förderung der deutschen Sprache als auch die Anerkennung und Unterstützung der Sprache der Migranten und ihrer unterschiedlichen Kulturen zu gewährleisten.
Die Kindergartengebühren sollten für Familien entfallen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Informationen zu dem Anspruch auf einen Platz in einem Kindergarten sollten in den Sprachen der Migranten veröffentlicht werden.
Damit wird gefordert, eine paritätische Besetzung der Kindergartenteams, mehr Kindergartenplätze, ein Wegfall oder Reduzierung der Kindergartengebühren, mehrsprachige Kindergärten, eine bessere Fortbildung für die ErzieherInnen etc.
In Hannover leben gegenwärtig Menschen aus 85.995 verschiedenen Ethnien. In der Stadt werden ständig mehr als 70 Sprachen gesprochen. Der Anteil der Migranten an der Gesamtbevölkerung der Stadt beträgt 16,2 %. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil dieser Gesellschaft geworden.
Die multiethnische Struktur der hannoverschen Gesellschaft ist im Laufe des Einwanderungsprozesses immer deutlicher geworden. Entsprechend wird auch die multiethnische Zusammensetzung der Kindergärten und Schulen immer klarer erkennbar. 20 % der Kinder haben einen Migrationshintergrund. Etwas mehr als 15 % aller SchülerInnen verlassen die Schule mit der Hochschulreife. Bei den Kindern mit Migrationshintergrund sind das nur 8%. Hinzu kommt, dass 15 % der Migranten-kinder die Schule ohne Schulabschluss verlassen. Von deutschen Kindern erleidet nur jedes Achte dieses Schicksal.
Die Zahlen belegen eindrucksvoll, dass die Chancen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich schlecht sind. Wir fordern eine Gleichstellung der Kinder von Migranten und von Deutschen. Bisher wird in den Schulen der kulturelle Unterschied nicht angemessen berücksichtigt. Wir leben heute in einer multiethnischen Gesellschaft, in der alle Ethnien das volle Bürgerrecht besitzen sollten. Nach der mehr als fünfzigjährigen Geschichte der Einwanderung sollten in der Schule LehrerInnen und Lehrpläne längst verändert sein. Das deutsche Schulsystem ist für Kinder der Migranten eher ein Hindernis als konkrete Hilfe in der schwierigen Phase des Heranwachsens.
Die Änderung des Schulsystems entsprechend den Anforderungen einer Einwanderungsgesellschaft - dauerhaft mehrsprachige Angebote in den Schulen - Aufwertung des muttersprachlichen Unterrichts - Anerkennung der Muttersprache als 1. oder 2. Fremdsprache - das Ende der Diskriminierung der EinwandererInnenkinder in der Schule – ist dringend notwendig.
Heute lebt bereits die zweite, dritte und vierte Nachfolgegeneration der EinwandererInnen mit uns zusammen, die nach dem zweiten Weltkrieg nach Deutschland kamen. Diese Kinder und Kindeskinder sind hier in den Kindergarten gegangen, haben die Schule besucht und sind Bestandteil dieser Gesellschaft geworden. Die Jugendlichen sind aktiv, aber sie werden von dieser Gesellschaft oft nicht akzeptiert. Die Jugendlichen sind hier geboren und groß geworden. Sie haben aber immer noch keine vollen Bürgerrechte.
Als das deutsche Schulsystem entstand, war die Integration der Kinder von EinwandererInnen kein nationales politisches Thema. Das Schulsystem sollte so geändert werden, dass die Jugendlichen mit Migrationshintergrund mehr Chancen im Beruf haben. Es muss nicht nur formal, sondern auch faktisch gewährleistet sein, dass diese Jugendlichen einen Schulabschluss machen können. Im Kindergarten, in der Schule, im Berufsleben und in der Gesellschaft werden die Jugendlichen teilweise auf Grund ihrer Herkunft, teilweise aber auch auf Grund ihres Aussehens diskriminiert.
Es sollten bilinguale Berufschancen, mehr Ausbildungsplätze für Jugendliche und Ausbildungsmöglichkeiten für Jugendliche mit Migrationshintergrund durch Zusammenarbeit von deutschen Firmen und Firmen von EinwandererInnen ermöglicht werden.
Migrantinnen: Die EinwandererInnen werden doppelt diskriminiert, als Frauen und als EinwandererInnen. EinwandererInnen, sofern sie nicht aus einem Land der europäischen Gemeinschaft kommen und im Rahmen der Familienzusammen-führung eingereist sind, unterliegen extremen aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Restriktionen. Die jüngsten Gesetzesänderungen fordern, dass die Frauen zunächst Deutsch lernen müssen. Die EinwandererInnen sollten eine eigene Arbeitserlaubnis haben, damit sie sich unabhängig von ihrem Mann eine eigene Existenz aufbauen können. Einwanderinnen erfahren neben der alltäglichen Diskriminierung am Arbeitsplatz oder bei der Wohnungssuche auch sexistische Anmache auf Grund ihres Aussehens. Viele junge Mädchen werden zur Ehe mit einem von den Eltern bestimmten Partner gezwungen. Die Gleichstellung der Migrantinnen, ein eigenständiges und unabhängiges Aufenthaltsrecht und Arbeitsrecht, ein Ende der rassistischen und sexistischen Diskriminierung, die Einrichtung von mehr Frauenhäusern und das Verbot von Zwangsheirat und Beschneidung der Mädchen sind unabdingbare Erfordernisse.
Situation der ersten Generation der EinwanderInnen: Die ersten EinwandererInnen kamen als GastarbeiterInnen vor 60 Jahren nach Deutschland. Sie haben in diesem Land gearbeitet und versucht, sich in dieser Gesellschaft zurechtzufinden. Sie kannten weder die Menschen noch die Kultur und Sprache dieses Landes. Sie wurden nur als Arbeitskräfte wahrgenommen. Sie haben ihre Frauen und Kinder nachgeholt und viele ihrer Kinder sind hier geboren und groß geworden. Die erste Generation hat mittlerweile ein hohes Alter erreicht und muss nun medizinische Betreuung in Anspruch nehmen.
Einige pendeln zwischen ihrer alten Heimat und der Bundesrepublik Deutschland hin und her. Sie leben sechs Monate dort und sechs Monate hier. Sie können Deutschland nicht verlassen. Zum einen liegt das am Ausländerrecht, dass sie ihr Aufenthaltsrecht verlieren, wenn sie länger als 6 Monate sich nicht in der BRD aufhalten. Andere Gründe kommen noch hinzu. Die politischen, sozialen, gesellschaftlichen und versorgungstechnischen Verhältnissen im Herkunftsland tragen mit dazu bei. Sie sind an den Lebensstandard in Deutschland gewohnt, den sie im Herkunftsland nicht vorfinden. Das Gesundheitssystem kann hier besser sein als dort. Darüber hinaus möchten sie mit ihren Kindern und Enkelkindern zusammenleben. Für diese Gruppe der Migranten sind nötig bezahlbare Wohnungen, Seniorenheime, die Einstellung von muttersprachlichen Angestellten in der Altenbetreuung und Altenpflege.
StudentInnen mit Migrationshintergrund: Die StudentInnen mit Migrationshintergrund kommen aus verschiedenen Gruppierungen. Sie kommen aus der 2 .und 3. Generation, die hier geboren sind und das Gymnasium hier besucht haben. Dann gibt es die Gruppe, die hier einwandert, um hier zu studieren. Nach einer drei Jahre alten Erhebung des Deutschen Studentenwerks sind 227.000 AusländerInnen sind an den hiesigen Hochschulen eingeschrieben. Die Tendenz ist steigend. Für diese StudentInnen ist es ein sehr großes Problem, ihr Studium hier in Deutschland zu finanzieren. Nur 31 % von ihnen stammen aus den reichen Ländern Westeuropas. Die anderen kommen vor allem aus Asien, Afrika und Osteuropa. Die meisten von ihnen leben nach Berichten des Studentenwerks in sehr engen finanziellen Verhältnissen.
Einerseits sollen die deutschen Hochschulen für gute StudentInnen aus aller Welt zur beliebten Anlaufstelle werden, andererseits stellen der Staat und private Stiftungen bei weitem nicht genug Geld zur Verfügung, um auch wirklich mehr begabten AusländerInnen ein Studium in Deutschland zu ermöglichen. Das ist widersprüchlich. Die Studiengebühren, die sich in vielen Bundesländern auf 500 Euro pro Semester belaufen, erschweren die Situation neuerdings noch zusätzlich. So könnte Deutschland im globalen Wettbewerb um die besten Talente ins Hintertreffen geraten. Verschärft wird das Schicksal der ausländischen StudentInnen dadurch, dass es in ihren Herkunftsländern häufig keine Stipendien gibt. Gerade in Dritte-Welt-Ländern fehlt es an Geld, um die eigenen Talente auf ihrem Weg ins Ausland zu unterstützen. In Deutschland hingegen existieren zahlreiche Möglichkeiten, das Studium über gut dotierte Stipendien zu finanzieren. Diese Mittel stehen aber häufig nur für deutsche StudentenInnen zur Verfügung. Gerade einmal 23 % der ausländischen StudentInnen bekommen nach der Sozialerhebung des Studentenwerks einen regelmäßigen Zuschuss von einer Stiftung. Diese Zahl wirkt nur auf den ersten Blick hoch. Eingerechnet sind darin nämlich auch die Erasmus-Stipendiaten, die vor allem aus dem vergleichsweise wohlhabenden Westeuropa stammen und nur für kurze Zeit in Deutschland leben.
Wenn ausländische StundentenInnen an einer deutschen Universität studieren möchten, müssen sie die geltenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. AusländerInnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) in Deutschland erworben haben, gelten als BildungsinländerInnen und werden nach den gleichen Bedingungen wie deutsche BewerberInnen zum Studium zugelassen. Sind sie BürgerIn eines EU-Staates, wird ihre Hochschulzugangsberechtigung allgemein als der deutschen gleichwertig anerkannt. Somit gelten für sie die gleichen Zulassungsbedingungen wie für deutsche BewerberInnen. Sie müssen lediglich notwendige Sprachkenntnisse nachweisen.
Auf der gleichen Grundlage werden BewerberInnen aus EFTA Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) zugelassen. Alle anderen AusländerInnen müssen die Gleichwertigkeit ihrer Hochschulzugangsberechtigung nachweisen. Wird diese als nicht äquivalent eingestuft, müssen BewerberInnen die so genannte Feststellungsprüfung ablegen. Dazu sind Vorbereitungskurse von 2 - 3 Semestern und ein anschließender Sprachtest nötig. Zukünftige BewerberInnen, die sich am Studienkolleg auf die Feststellungsprüfung vorbereiten möchten, müssen bereits über Deutschkenntnisse verfügen, bevor sie dort aufgenommen werden.
Ausländische StudentInnen, die das 30. Lebensjahr schon vollendet haben, wenn sie zum Studium nach Deutschland kommen, können leider nicht mehr die günstige Krankenversicherung der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland in Anspruch nehmen. Alle AusländerInnen sollen sich in diesem Fall unbedingt bei einer privaten Krankenkasse versichern (d.h. eine private Krankenversicherung abschließen). Die Kosten für Arzt- oder Krankenhausbesuche sind in Deutschland sehr hoch und deshalb ist Vorsicht geboten. Außerdem müssen Sie als AusländerIn in jedem Fall beim Antrag auf ein Visum für Deutschland einen Krankenversicherungsschutz nachweisen. Dasselbe gilt bei der Immatrikulation an der Universität oder Hochschule in Deutschland.
Wir fordern mehr Stipendien für StudentInnen mit Migrationshintergrund, die Erleichterung beim Aufenthaltsrecht für StudentenInnen, eine Arbeitserlaubnis über 3 Monate hinaus und die Reduzierung der Studiengebühren
Einreise und Aufenthalt: Wenn Sie Bürger eines EU-Staates sind, benötigen Sie zur Einreise nach Deutschland kein Visum. Das gilt auch für die für Staatsangehörige der Länder wie Australien, Kanada, Honduras, Island, Israel, Japan, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, San Marino und die USA. Alle AusländerInnen aus den anderen Staaten benötigen ein Visum. Eine Aufenthaltsgenehmigung (für alle Ausländer, inklusive der Staatsangehörigen von EU- und EEA-Mitgliedsstaaten) muss innerhalb der ersten drei Monate nach Einreise in Deutschland beantragt werden.
AsylbewerberInnen: Diese Gruppe von Menschen begehrt aus politischen und humanitären Gründen Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland. Das Asylrecht wird kritisiert, insbesondere wegen der zu geringen Anerkennungsquote sowie wegen der zu langen Wartezeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung. Auf die Anzahl der Aufnahmeersuchen lässt sich nur beschränkt Einfluss nehmen, soweit die politischen Umstände im Heimatland Ursache sind. Ein gewisser Teil der AsylbewerberInnen erreicht Daueraufenthaltsrechte bei Anerkennung als Asylberechtigte, durch Altfallregelungen und nach dem allgemeinen Ausländerrecht.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens. Viele AsylbewerberInnen beziehen gezwungenermaßen Sozialhilfe. AsylbewerberInnen dürfen uneingeschränkt arbeiten, wenn sie anerkannte AsylbwerberInnen geworden sind. Bei AsylbewerberInnen, die nicht anerkannt sind, die sich aber wegen eines Abschiebeverbotes in der BRD aufhalten dürfen, entscheidet die Ausländerbehörde im Einzelfall ob der/die Betroffene eine Genehmigung zur Beschäftigung bekommt oder nicht.
Betroffene, die eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung haben, müssen weitere Zugangsbedingungen erfüllen. Die Ausländerbehörde muss ihnen die Beschäftigungsaufnahme gestatten und die Agentur für Arbeit muss dem zustimmen. Die Zustimmung mus der/die Betroffene nicht mehr selbst einholen. Das macht jetzt die Ausländerbehörde.
Wenn die Ausländer mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung sich seit 4 Jahren in der BRD aufhalten, ist die Zustimmung der Agentur für arbeit nicht mehr erforderlich. Asylsuchende, die in Aufnahmeeinrichtungen sich befinden, dürfen keiner Beschäftigung nachgehen. Das Potential der Asylsuchenden sollte unseres Erachtens ab dem ersten Tag ihrer Anwesenheit ausgeschöpft werden. Abzuschiebende Asylsuchende werden in der Nähe des Hannover – Flughafens in die Abschiebehaftanstalt Langenhagen gebracht. Anwälte erklären, dass es sich bei dieser Inhaftierung um ein "rechtsstaatlich hoch problematisches" Verfahren handelt, das sich mittlerweile zementiert hat.
Problematisch sind auch sog. Flughafen-Asylverfahren. Diesbezüglich wird häufig von menschenunwürdiger Unterbringung geredet. Angeprangert werden diesbezüglich auch der Langzeitaufenthalt der abgelehnten Asylsuchenden in engen Transitgebäuden. Klar ist nur, dass künftig die strittige "Freiwilligkeitserklärung" nicht mehr bestehen soll, mit der Flüchtlinge absegnen müssen, dass sie monatelang im Transitbereich festgehalten werden können. Stattdessen soll der Haftrichter nach 19 bis 30 Tagen entscheiden, ob die Betroffenen einreisen dürfen oder in Rückschiebehaft müssen. „Menschenwürdige Unterbringung" bedeutet für Asylanwälte und Kirchen allerdings etwas anderes. Sie wollen deshalb abgelehnte AsylbewerberInnen vom Airport einreisen lassen, wenn sie nicht zurückgeschickt werden können. "Rückkehrpflicht muss nicht unbedingt Haft bedeuten".
Um die ganzen Probleme besser in den Griff zu bekommen, fordern wir ein Aufenthaltsrecht für AsylbewerberInnen, eine Arbeitserlaubnis für AsylbewerberInnen, ein Bleiberecht für langjährige geduldete AsylbewerberInnen, bessere Unterbringung für AsylbewerberInnen, Aufenthaltsrecht für Frauen, die vergewaltigt wurden oder die sich der Zwangsbeschneidung durch Flucht entzogen haben. Auch sollten in der Gesetzgebung und in der Praxis berücksichtigt werden die frauenspezifischen Fluchtgründe. Das Flughafenverfahren sollte ersatzlos gestrichen werden. Besonders gefährdete Flüchtlingsgruppen sollten besser geschützt werden. Die Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge muss verbessert werden. Die inhumanen Bedingungen und die gegenwärtige Praxis der Abschiebungshaft müssen drastisch geändert werden.
Kultur der EinwanderInnen: Ausländerbeiräte sollten mehr Mitspracherechte erhalten und dafür finanziell besser ausgestattet werden. Ferner sollten EinwanderInnenvereine, Medien und Publikationen von EinwanderInnen stärker finanziell gefördert werden. Für Vereine von EinwanderInnen sollte ein eigener Etat bereit gestellt werden. EinwandererInnen sollten durch die EU-Verfassung besser geschützt werden.
Niedersachsens Kommunen sollten Druck ausüben, damit den EinwandererInnen endlich die doppelte Staatsangehörigkeit ermöglicht wird. Das aktive und passive Wahlrecht für EinwanderInnen sollte dringend eingeführt werden. Die Stadt Hannover sollte mit den Vereinen der EinwanderInnen dringend im Dialog stehen. Alle Barrieren, die zwischen den EinwandererInnen und der deutschen Bevölkerung bestehen, sollten aufgehoben werden. In Hannover sollte ein Runder Tisch eingerichtet werden, an der Lösungen gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden. Anfragen und Probleme sollten mit den EinwandererInnen zusammen diskutiert werden.
Themen, die alle betreffen: Auch Umweltprobleme sollten mit den EinwandererInnen diskutiert werden. Sie sollten über diese auch informiert werden. Denn die Umweltprobleme gehen uns alle was an. Z. B. sind vom Verkehr sowohl Deutsche als auch die Migranten betroffen. Die Umweltverschmutzungen betreffen die Gesundheit aller Menschen. Die Bekämpfung des alltäglichen Rassismus, Antisemitismus und der Fremdenfeindlichkeit sollte unser aller Anliegen sein. Denn diese Ressentiments sind in allen Gesellschaften und in allen Gesellschaftsschichten vorhanden. Rassistische Ausgrenzungen können für EinwandererInnen schlimme Folgen haben. Denn bei rechtsradikalen Ausschreitungen wird regelmäßig Gewalt gegen die EinwandererInnen, aber auch gegen Menschen mit Behinderungen ausgeübt. Der bezahlbare Wohnraum, die Inklusion, Integration, Arbeitsplätze und ausreichende Gehälter benötigen wir alle, egal ob AusländerIn oder Deutsche/r.
In der Kommunalwahl in Niedersachsen im Allgemeinen und in der Stadt Hannover im Allgemeinen müssen wir Hand in Hand als AusländerIn und Deutsche/r zur Erreichung dieser Ziele gemeinsam arbeiten und die abgesteckten Ziele nach den Wahlen auch in der Praxis umsetzen.