Es ist aber wichtig, dass die Einwanderervertretung aus der Mitte der Einwanderer gewählt wird.
In die Ausländerbeiräte sollten auch eingebürgerte Einwanderer und EU- Bürger gewählt werden und diese sollten auch wählen dürfen. Denn nur sie selbst können die Problematik der Einwanderung verstehen und an Lösungen arbeiten.
Jede niedersächsische Stadt, in der 1000 Einwanderer leben, sollte einen Ausländerbeirat haben. Und alle Ausländerbeiräte sollten dann in einem Dachverband in Niedersachsen organisiert sein.
Die Ausländerbeiräte sollten in die Bürgermeisterämter eingegliedert sein, sie sollten auch in den Räten vertreten sein und die Einrichtung der Ausländerbeiräte sollte in den Gemeindeordnungen verankert sein. Die Auslänvertretungen sollten in Einwanderungsangelegenheiten Stimm- und Rederechte haben. Für die Ausländerbeiräte sollten auch Geschäftsstellen eingerichtet werden.
In dem Dachverband der Ausländerbeiträte sollten 5 Vertreter in die Landtage versandt werden. Diese Vertreter sollten dort die Einwanderer vertreten und auch Stimm- und Rederechte haben, was in den Gemeindeordnungen und in den Ländersatzungen verankert werden sollte.
Die Mitglieder der Ausländerbeiräte sollten mit den politischen Parteien zusammenarbeiten, sich organisieren und politikmachen dürfen. In Hessen z. B. gibt es 5 Ausländerbeiratsmitglieder, die in der SPD, bei den Grünen und bei der CDU auf kommunaler und auf landtags Ebene in den Parteien aktiv Politik machen.
In Niedersachsen hat man wegen niedriger Wahlbeteiligung bei den Ausländerbeiratswahlen einfach die Ausländerbeiräte abgeschafft. Das Problem hätte anders gelöst werden können, nämlich durch Einräumung von Rechten für
die Ausländerbeiräte. Die Abschaffung der Ausländerbeiräte spricht daher nicht gerade für eine demokratische Vorgehensweise.
Nur wegen einer niedrigen Wahlbeteiligung kann man demokratisch gewählte Gremien nicht einfach abschafffen. In Hessen, insb. in Frankfurt am Main lag z. B. bei der letzten Kommunalwahl die Wahlbeteiligung bei 38,8 %. 62 % der Wähler haben nicht gewählt. Demnächst stehen in Niedersachsen Kommunalwahlen an. Die Wahlbeteiligung wird auch hier höchstwahrscheinlich ähnlich niedrig ausfallen. Müsste man - wie bei den Ausländerbeiratswahlen - auch die Kommunalwahlen wegen zu niedriger Wahlbeteiligung abschaffen? Wohl kaum! Denn die Demokratie muss auch bei den Bürgern spür- und erlebbar sein und bleiben.
In Niedersachsen gibt es seit 1975 auch Seniorenbeiräte. Die Wahlbeteiligung für diese Wahlen ist auch sehr niedrig. Sollte man auch diese Wahlen abschaffen?
Wenn den Ausländerbeiräten mehr Mitbestimmungsrechte eingeräumt werden, dann würde die Wahlbeteiligung auch steigen. Die Einwanderer könnten dann mitgestalten, mitbestimmen und Gehör finden.
Ein weiterer Vorschlag ist, dass man den Einwanderern, die seit mindestens 5 Jahren in der BRD leben, ein aktives und passives Wahlrecht bei den Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen einräumt. Deutschland ist ein Einwanderungsland. Das muss akzeptiert werden und die "Neubürger" sollten endlich an der Gestaltung dieses Landes mitwirken dürfen, und zwar durch demokratische Legitimationen. Nur so können sie in die hiesige Gesellschaft mit aufgenommen werden.
Die Wahlen für die Ausländerbeiräte sollten auch finanziert werden. Für die Mitglieder des Ausländerbeirates sollten auch Gelder zur Verfügung gestellt werden, wie für die Ratsmitglieder. Die Einrichtung eines Haushaltsetats für Ausländerbeiräte ist auch wichtig, damit sie eine effektive Öffentlichkeitsarbeit machen können. Aus diesem Haushaltsetat sollten Einwanderer-Vereine, Publikationen und andere kulturelle Aktivitäten finanziert werden.
Hiermit appellieren wir an die Gewerkschaften, Kirchen, Sozialverbände und an alle demokratischen Parteien, sich für die Einrichtung der Ausländerbeiräte ausgestattet mit mehr Rechten einzusetzen. eien mit mehr rechte Ausländebeiräter nochmal wählen lassen. Es ist legitim und aus demokratischer Sicht notwendig, solche Ausländervertretungen einzurichten, die sich der Problematik der Einwandung annehmen.