Arbeitsrecht: Wann bekomme ich mein Krankengeld?

Arbeitsrecht:

Wann bekomme ich mein Krankengeld – Ich bin krank -

In den Wintermonaten kommt es häufig vor, dass Arbeitnehmer aufgrund von Krankheiten sich arbeitsunfähig melden müssen. Es taucht hier immer wieder die Frage auf wann ein Arbeitnehmer sich krankschreiben lassen kann und wann er Krankengeld erhält.

Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber:

Ein Arbeitnehmer die in einem Betrieb 4 Wochen lang ununterbrochen ein Arbeitsverhältnis begründet haben (§3 I EFZG) haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das bedeutet der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer bis zur Dauer von 6 Wochen den Arbeitslohn fortzahlen ( § 3 I S.1 EFZG).

Diese Entgeltzahlung sichert dem Arbeitnehmer im Krankheitsfall die weitere Zahlung des ihm zustehenden Arbeitsentgelts. In Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können großzügigere Zeiten für Entgeltfortzahlung geregelt werden.

So kann in einem Betrieb statt der 6 Wochen Entgeltfortzahlung, über 8 Wochen oder 3 Monate eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erfolgen. Ein Arbeitnehmer kann Arbeitsentgeltfortzahlung von seinem Arbeitgeber erhalten, wenn er innerhalb der 6 Monatsfrist (§ 3 I S 2 Nr. 1 EFZG) nicht wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig war.

Ist er aufgrund der gleichen Erkrankung vor Ablauf der 6 Monatsfrist erneut erkrankt, so kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern, weil der Arbeitnehmer wegen dem gleichen Krankheitsbild arbeitsunfähig gemeldet hat. Ein Arbeitnehmer kann sich vor dem Ablauf dieser 6 Monatsfrist arbeitsunfähig melden, wenn er durch eine andere Erkrankung seine Arbeit nicht erbringen kann.

Um § 3 I EFZG besser verstehen zu können wäre an sich an einem Beispiel zu orientieren.

Ali ist seit einem Jahr bei einem Transportunternehmer beschäftigt. Er meldet sich nach 12 Monaten wegen eines Bandscheibenvorfalls arbeitsunfähig. Seine Krankheit dauert ca. 8 Wochen. Von diesen 8 Wochen erhält er von seinem Arbeitgeber 6 Wochen lang eine Entgeltfortzahlung. Die restlichen 2 Wochen bekommt er von seiner Krankenkasse ein Krankengeld.

Nach diesen 8 Wochen arbeitet Ali wieder als Fahrer bei dem selben Arbeitgeber und wird ca. 3 Wochen später wegen einer Erkältung oder Grippe erneut arbeitsunfähig geschrieben. Der Arbeitgeber muss weiterhin 6 Wochen lang den Lohn zahlen und erst nach Ablauf dieser 6 Wochen muss die Krankenkasse für die restliche Zeit der Erkrankung das Krankengeld zahlen.

Arbeit Ali nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit wieder und wird erneut nach 2 Wochen aufgrund der gleichen Erkrankung, hier durch Grippe, arbeitsunfähig so kann der Arbeitgeber verweigern Ali seine Lohnfortzahlung zu leisten.

Ist Ali wie oben ausgeführt worden ist aufgrund seines Bandscheibenvorfalls nicht nur 8 Wochen krank sondern 36 Wochen so muss die Krankenkasse für Ali 30 Wochen lang Krankengeld erbringen. Die Arbeitsunfähigkeit von Ali muss von einem Arzt festgestellt werden. Der Anspruch von Krankengeld entsteht an dem Tag, an dem die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt.

Bei Krankenhausaufenthalten wird das Krankengeld vom Beginn der Behandlung an gezahlt ( § 46 S 1 SGB V). Allerdings ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leistet.

Höhe des Krankengeldes

Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach den Bestimmungen des § 47 SGB V . Danach beträgt das Krankengeld 70 % der bisherigen erzielten regelmäßigen Arbeitsentgeltes oder Arbeitseinkommen. In der Regel ist der letzte Arbeitslohn bestimmend für den Krankengeldbetrag.

Wie lange erhält man Krankengeld?

Das Krankengeld wird gemäß 48 I SGB IV ohne zeitliche Begrenzung geleistet. Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung jedoch für längsten 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren, gerechnet von dem Tag des Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Krankengeld erhält man nicht nur wenn man selbst erkrankt ist, sondern auch ein Kind welches noch minderjährig ist erkrankt ist.

Voraussetzung für diesen Krankengeldanspruch ist,

- dass das Kind nicht das zwölfte Lebensjahr vollendet hat,

- es nicht behindert oder hilfsbedürftig ist

- dass das Kind aufgrund der Erkrankung pflegebedürftig ist,

- dass die Pflege des Kindes durch ärztliches Zeugnis attestiert wird.


Das Krankengeld für die Betreuung eines Kindes wird grundsätzlich nach Arbeitstagen und nicht nach Kalendertagen wie bei dem „normalen“ Krankengeld berechnet. Der Krankengeldanspruch bei der Erkrankung von Kinder ist pro Kalenderjahr auf 10 Arbeitstage jedoch maximal 25 Arbeitstage bzw. für alleinerziehende auf 20 Arbeitstage für jedes Kind bzw. maximal 50 Tage begrenzt.

Hat man zwei Kinder hat in einem Jahr lediglich 25 Arbeitstage bzw. 50 Arbeitstage Krankengeldanspruch wegen Betreuung eines erkrankten Kindes.

Wann erhält man kein Krankengeld?

Ein Arbeitnehmer der in Mutterschutzurlaub, Arbeitslosengeld bezieht oder sich im Ruhestand d. h. in Rente befindet und noch daneben arbeitet, hat keinen Anspruch auf Krankengeld. Außerdem kann auch bei einem nicht rechtzeitigen Antrag auf Krankengeld der Anspruch auf Krankengeld gänzlich entfallen.

Stellt ein Arbeitnehmer innerhalb der Frist von 6 Wochen den Antrag auf Gewährung des Krankengeldes nicht, so entfällt der Anspruch auf Krankengeldzahlung im Sinne der §§ 51 III S. 1 SGB V.

Letzteres taucht immer wieder bei türkischen Arbeitnehmern auf welche in der Türkei erkrankt sind und in Deutschland nicht rechtzeitig ihren Antrag auf Zahlung des Krankengeldes stellen. Sobald die Frist von 6 Wochen verstrichen ist, so hat die Krankenkasse nicht mehr die Verpflichtung das Krankengeld zu zahlen.

Rechtsanwalt

Mahmut Erdem